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Weitere Schadenersatzklagen gegen ThyssenKrupp

Veröffentlicht am 04.12.2012, 13:57
Aktualisiert 04.12.2012, 14:00
ESSEN (dpa-AFX) - Immer neuer Ärger für ThyssenKrupp . Nach einer millionenschweren Geldbuße durch die EU-Kommission muss sich das Unternehmen nun nach der Aufdeckung eines Aufzug- und Rolltreppenkartells mit gleich mehreren Schadenersatzklagen auseinandersetzen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Dienstag, liegt bei dem Berliner Landgericht neben einer Schadenersatzklage von Städten und der Bahn auch eine Klage von mehreren betroffenen Bauunternehmen vor.

Insgesamt gehe es bei den beiden Klagekomplexen um die Summe von 71 Millionen Euro, so der Sprecher. Zur Klage der Bauunternehmen (AZ 96 O 200/10) habe es bereits am vergangenen Freitag einen ersten Gerichtstermin in Berlin gegeben. Eine Entscheidung liege allerdings noch nicht vor. Bei dieser Schadenersatzklage gehe es um 25 Millionen Euro

Bei einer weiteren Klage von Städten und der Bahn (AZ 96 O 2012/10) gehe es um Forderungen von 46 Millionen Euro, sagte der Sprecher und bestätigte damit einen Bericht der 'Süddeutschen Zeitung' (SZ/Dienstag). Ein Gerichtstermin stehe jedoch noch nicht fest.

Ein ThyssenKrupp-Sprecher wies am Dienstag auf Anfrage auf die 'hohe Komplexität' des Sachverhalts hin. 'Es wird gerichtlich zu entscheiden sein, ob durch das Kartell überhaupt ein Schaden verursacht wurde und wenn ja, in welcher Höhe', sagte er.

Die EU-Kommission hatte wegen Kartellabsprachen im Markt für Aufzüge und Rolltreppen zwischen 1995 und 2004 gegen ThyssenKrupp und andere Unternehmen bereits im Jahr 2007 eine Buße verhängt. Die zunächst auf ThyssenKrupp entfallende Strafe von 480 Millionen Euro war später von einem EU-Gericht auf 320 Millionen Euro korrigiert worden.

In der Vergangenheit war der Essener Konzern auch mit einem Schienenkartell in die Schlagzeilen geraten. Das Schienenkartell war im vergangenen Jahr aufgeflogen. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin im Juli dieses Jahres wegen Absprachen zulasten der Bahn Bußgelder von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt, von denen ThyssenKrupp mit 103 Millionen den größten Teil aufgebrummt bekam. In einem weiteren Verfahren prüft die Behörde Strafen wegen Absprachen zulasten von Nahverkehrsbetrieben.

Mit der Bahn befinde sich ThyssenKrupp derzeit noch in Gesprächen über einen möglichen Schadenausgleich wegen des Schienenkartells, so der Sprecher am Dienstag. Auch kommunale Nahverkehrsunternehmen haben bereits mögliche Schadenersatzansprüche angemeldet./uta/DP/stk

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